12.06.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 215/2025

Externe Mitarbeiter im Entwicklungsministerium

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung macht keine konkreten Angaben zur Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In ihrer Antwort (21/375) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/162) verweist sie auf die bestehende Berichtspflicht im Rahmen des jährlichen „Integritätsberichts der Bundesverwaltung“, der vom Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht wird. Danach waren im Jahr 2023 16 externe Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt.

In dem Integritätsbericht werden laut Antwort seit dem Jahr 2020 die erfragten Daten veröffentlicht, soweit sie datenschutzrechtlich zulässig seien. Davor seien entsprechende Berichte an den Haushalts- und Innenausschuss des Bundestages gegangen. Auch diese seien vom BMI online veröffentlicht worden. Für die Jahre 2006 und 2007 liegen die entsprechenden Daten laut Antwort nicht vor.

Den Angaben der Bundesregierung zufolge erhalten externe Mitarbeiter regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Hausausweis.