Rechts- und verbraucherschutzpolitische Pläne der Regierung
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (21/429) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/241) einen Überblick über erste Vorhaben des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Leitung von Bundesministerin Stefanie Hubig (SPD).
Im Familienrecht verweist die Bundesregierung auf den weiterhin bestehenden „Reformbedarf“: Insbesondere die im Herbst 2024 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlichten Diskussionsentwürfe zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften bilden eine Grundlage, auf der die Diskussionen weitergeführt werden. Ergänzend kündigt die Regierung an, zeitnah einen Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum „Anfechtungsrecht leiblicher Väter“ vorzulegen sowie einen weiteren Entwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“.
Zur mietrechtlichen Regelung hebt die Bundesregierung hervor, dass die Koalition bereits einen Vorschlag zur Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt habe. Darüber hinaus sollen „noch in diesem Jahr weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in den Blick“ genommen werden.
Im Bereich des Verbraucherschutzes plant die Bundesregierung die Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien in nationales Recht. Dazu zählen unter anderem die Richtlinien zur Überarbeitung von Verbraucherkreditverträgen, zu Finanzdienstleistungen im Fernabsatz, zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Produkthaftung. Die Umsetzung soll gestaffelt innerhalb der nächsten 18 Monate erfolgen. Zudem werde die Bundesregierung „bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse vorlegen“. Ziel sei ein „fairer und ausgewogener Verbraucherschutz“, bei dem strukturelle Nachteile ausgeglichen, zugleich aber Unternehmen nicht „mit überbordender Bürokratie belastet“ würden.
Zur Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren kündigt die Bundesregierung einen „Dreiklang aus konsequenter Digitalisierung, personeller Stärkung und Modernisierung der Verfahrensordnungen“ an. Geplant sind unter anderem die Umsetzung einer Bundesjustizcloud, ein neues Justizportal mit Vollstreckungsregister und weiteren Bürgerservices sowie ein Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung.
Zur Nachwuchsgewinnung verweist die Bundesregierung auf eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern. Ziel sei es, „einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen“, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.