17.06.2025 Inneres — Anhörung — hib 222/2025

Anhörung zur Aussetzung des Familiennachzugs

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) geht es am Montag, 23. Juni 2025, in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen“ (21/349). Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900), Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Nach dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Wie die beiden Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen. Damit soll klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“. Das Ziel der Begrenzung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden,

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Pläne zur Aussetzung des Familiennachzugs fallen zu lassen. Auch soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen wird“.