Abfrage von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt
Berlin: (hib/HAU) Die Abfrage von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) durch private Parkraumbewirtschafter thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/459). Private Parkraumbewirtschafter verwendeten digitale Systeme zur Erfassung von Fahrzeugen und ermittelten über das Pkw-Zulassungszeichen beim KBA gegebenenfalls den Halter eines Pkw, schreiben die Abgeordneten.
Die Zulassungszeichen würden in der Regel durch Kameras erfasst, wobei es immer wieder zu Problemen komme, „insbesondere hinsichtlich der DSGVO-Regelungen“. Gleichzeitig komme es auch zu fehlerhaften oder unvollständigen Kameraaufzeichnungen, die wiederum zu unberechtigten Strafzahlungsaufforderungen gegenüber den Kfz-Haltern führten.
Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele Abfragen zu Kfz-Kennzeichen das KBA auf Grundlage von Paragraf 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Rahmen privater Parkraumbewirtschaftung seit dem Jahr 2000 erhalten hat. Gefragt wird auch, wie viele der auf diesen Abfragen beruhenden Fälle später aufgrund von Fehlern bei der Kameraaufzeichnung vom Fahrzeughalter angefochten wurden.