Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des BMEL
Berlin: (hib/MIS) Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war im 1. Quartal 2025 an elf Verfahren als Beklagte beziehungsweise Antragssteller beteiligt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/407) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/99) hervor. Insgesamt seien demnach Kosten von Verträgen für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von rund 696.000 Euro entstanden.
Darüber hinaus habe der damalige Bundesminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) im ersten Quartal drei Strafanträge gestellt, wovon einer gleichzeitig eine Strafanzeige darstellte. Im Übrigen wies die Bundesregierung darauf hin, dass sie zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine Stellung nehme und verwies auf ihre Vorbemerkung zum Grundrechtsschutz Dritter und zur administrativen Überkontrolle. In der Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, dass aus ihrer Sicht die Grenze „administrativer Überkontrolle“ bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte in der Kleinen Anfrage der AfD-Abgeordneten erreicht sei.