18.06.2025 Gesundheit — Antwort — hib 226/2025

Prüfung von Qualifikationen in Gesundheitsberufen

Berlin: (hib/PK) Die Qualifikationen von eingewanderten ausländischen Mitarbeitern in Gesundheitsberufen werden nach Angaben der Bundesregierung umfassend geprüft. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könne auf eine jahrelange Expertise bei der Verifikation von Zeugnissen zurückblicken, heißt es in der Antwort (21/455) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/269) der AfD-Fraktion.

Dabei werde regelhaft nicht nur das Dokument untersucht, sondern durch Kontakte zu den ausstellenden Behörden in den Herkunftsstaaten und durch Registereinträge die Plausibilität der Dokumente geprüft. Die GfG habe 2024 rund 3.350 Echtheitsprüfungen vorgenommen und dabei fünf gefälschte Zeugnisse identifiziert.

Die zuständigen Anerkennungsstellen der Länder und Kammern übernehmen den Angaben zufolge die fachliche Prüfung im Verfahren zur Erlangung der Berufsausübungserlaubnis. Diese Prüfung umfasse bereits eine Echtheitsprüfung.

Im Visumverfahren würden Urkunden eingehend auf Echtheit und Fälschungsmerkmale überprüft, auch durch dort eingesetzte Dokumentenberater der Bundespolizei. In Zweifelsfällen würden Sicherheitsbehörden einbezogen oder werde ergänzend externe länderspezifische Expertise eingeholt. Über erkannte Fälschungen würden die Ermittlungsbehörden informiert.

Die Gleichwertigkeitsprüfung im Berufszulassungsverfahren umfasse ferner alle für die Berufsausübung wesentlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, heißt es in der Antwort weiter, unter anderem den Umfang der praktischen Kenntnisse und Erfahrungen. Bei einem Anpassungsbedarf sei ein Lehrgang oder eine Prüfung zu absolvieren. Dabei würden neben fehlenden theoretischen auch die praktischen Kenntnisse erworben beziehungsweise geprüft.

Seit 2022 wird den Angaben zufolge das Beschäftigungswachstum in der Pflege ausschließlich von ausländischen Fachkräften getragen.