18.06.2025 Gesundheit — Antwort — hib 226/2025

Beteiligung an juristischen Verfahren

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium ist im ersten Quartal 2025 an 212 juristischen Verfahren beteiligt gewesen. Davon in 13 Fällen als Kläger oder Antragsteller, in den übrigen Fällen als Beklagter oder Antragsgegner, wie aus der Antwort (21/463) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/266) der AfD-Fraktion hervorgeht.

In 124 Verfahren vor Zivilgerichten gehe es überwiegend um Klagen im Zusammenhang mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung sowie um Amtshaftungsklagen. Bei 68 Verfahren vor Verwaltungsgerichten handele es sich überwiegend um inhaltlich abgeschlossene Gerichtsverfahren zur Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, in denen es noch um Kostenfestsetzungsanträge gehe, sowie um Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz und presserechtliche Streitigkeiten. Weitere 18 Verfahren vor Sozialgerichten beträfen vor allem Klagen zur Umsetzung von Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Hinzu kämen zwei Verfahren vor Arbeitsgerichten.