20.06.2025 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 229/2025

Mosel soll ab Juli abgabenfrei befahren werden können

Berlin: (hib/HAU) Ab dem 1. Juli 2025 sollen Binnenschiffer auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr zahlen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“ (21/518) vor. Der Entwurf ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/217), den der Bundestag schon in erster Lesung beraten hat.

Das Protokoll habe zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen, und somit dafür zu sorgen, „dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Entwurf. Der Wegfall der Moselabgaben vollende die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen und beende so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt, schreibt die Bundesregierung. Die Abgabenbefreiung führe zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt und stehe somit im Einklang mit dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Bundesregierung, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken.