AfD will Finanzierung von Vorfeldorganisationen untersagen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln“ (21/577) vorgelegt. Darin schlägt sie eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung mit dem Ziel vor, „Zuwendungen an Vorfeldorganisationen von politischen Parteien“ zu untersagen. Eine Vorfeldorganisation soll demnach eine Organisation sein „die im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftritt oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei zur eigenen Zielsetzung macht“.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen einer Korrektur bedürfe. „Das staatliche Neutralitätsgebot verlangt es, dass die Regierung nicht mit öffentlichen Mitteln, die von der Gesamtheit aller Steuerzahler aufgebracht werden, ein politisches Vorfeld finanzieren darf, das über die Beeinflussung der Wähler die Macht der Regierung sichert“, heißt es weiter.
Der Gesetzentwurf soll am Freitag, 27. Juni, in erster Lesung im Bundestag beraten werden.