25.06.2025 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 253/2025

Grünes Licht für kleine Kulturgutschutzgesetz-Novelle

Berlin: (hib/AW) Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll erleichtert werden. Der Kulturausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (21/219) am Mittwoch in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf abschließend beraten und abstimmen.

Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, dass im Fall von internationalen Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten für nationales Kulturgut eine Ausfuhrgenehmigung für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden kann. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten.

Erleichtert werden soll auch der Handel mit Kulturgütern. So sollen die Bestimmungen über zusätzliche Sorgfaltspflichten der Händler, etwa zum rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr, erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt 2.500 Euro gelten. Für archäologische Kulturgüter hingegen sollen weiterhin die strengeren Regeln gelten.

Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts (20/2018) zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Zudem soll das Gesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst werden. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 macht Änderungen und Klarstellungen notwendig. Grundsätzlich habe sich das Kulturgutschutzgesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 bewährt, heißt es in der Gesetzesvorlage. Deshalb bedürfe es „keiner Generalrevision“.

Mit der mehrheitlichen Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen veränderte der Ausschuss den Gesetzentwurf im Bereich des Artenschutzes. So soll dieser von den Bestimmungen des Paragrafen 51 des Kulturgutschutzgesetzes, der einen Rückgabeanspruch der Herkunftsländer von illegal eingeführten Kulturgütern formuliert, ausgenommen werden. Die Koalition sei an dieser Stelle einer Forderung des Bundesrates gefolgt, betonten Ansgar Heveling (CDU/CSU) und Martin Rabanus (SPD). Bei den Grünen stieß diese Änderung auf Ablehnung, den Gesetzentwurf insgesamt begrüßten sie allerdings.

Auf Zustimmung stieß der Gesetzentwurf auch bei der Linken. David Schliesing (Linke) forderte die Bundesregierung jedoch auf, den Kulturgutschutz auch in das Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur aufzunehmen.

Der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich begrüßte die Gesetzesnovelle zwar. Allerdings mahnte er an, dass auch Kulturgüter, die sich schon lange in Deutschland befinden und somit eine neue „kulturelle Heimat“ gefunden hätten, gegen Restitutionsansprüche aus dem Ausland geschützt werden müssten.

Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt, der im Bundestag in erster Lesung beraten worden war und über den der Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte. Wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition konnte das Gesetzesvorhaben jedoch nicht mehr abgeschlossen werden.