26.06.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlvorschlag — hib 258/2025

Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vorgeschlagen

 

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen Wahlvorschlag (21/597) eingebracht, in dem die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses benannt werden. Der Bundestag stimmt am Donnerstag über den Wahlvorschlag ab. Der Ausschuss wird sich am Freitag konstituieren.

 

Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und die Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Paragraf 26 des Europawahlgesetzes). Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

 

Die Unionsfraktion stellt drei Mitglieder, die AfD-Fraktion und die SPD-Fraktion je zwei Mitglieder und die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke je ein Mitglied. Benannt werden ebenso viele stellvertretende Mitglieder.

 

Vorgeschlagen sind: CDU/CSU: Ansgar Heveling, Carsten Müller, Thomas Silberhorn; AfD: Rainer Galla, Fabian Jacobi; SPD: Esther Dilcher, Macit Karaahmetoğlu; Bündnis 90/Die Grünen: Linda Heitmann; Die Linke: Sören Pellmann.

 

Stellvertretung: CDU/CSU: Michael Frieser, Dr. Martin Plum, Dr. Hendrik Hoppenstedt; AfD: Joachim Bloch, Dr. Peter Bohnhof; SPD: Dr. Johannes Fechner, Carmen Wegge; Bündnis 90/Die Grünen: Helge Limburg; Die Linke: Ina Latendorf.