Visa-Beantragungen an der Botschaft Beirut
Berlin: (hib/AHE) Zu einer Wartelistenbereinigung für Visa-Beantragungen syrischer Staatsbürger an der Botschaft Beirut nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/547) auf eine Kleine Anfrage (21/153) der Fraktion Die Linke Stellung. Demnach sei nach einer Wiederaufnahme des Normalbetriebs der Visastelle in Beirut für Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien im Februar 2025 eine solche Bereinigung der Wartelisten durchgeführt worden. „Diese Maßnahme erfolgte, da die politischen Entwicklungen in Syrien auch mit Änderungen in der Lebensplanung vieler Familien einhergingen“, schreibt die Bundesregierung. Während des mehrmonatigen krisenbedingten Aussetzens der Annahme von Neuanträgen an der Visastelle in Beirut hätten zudem viele Einreise- beziehungsweise Nachzugswillige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien ihre Visaverfahren an deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern Libanons und Syriens einleiten können. Daher seien viele Registrierungen mittlerweile veraltet gewesen und hätten nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entsprochen.
Die Anzahl der Registrierungen an der Botschaft Beirut für die Wartelistenkategorie „Familiennachzug zur/zum subsidiär Schutzberechtigten“ beziffert die Bundesregierung mit dem Stand von Mitte Mai 2025 auf 88.897, jene für die Kategorie „Familienzusammenführung und Eheschließung von syrischen Staatsangehörigen“ auf 8.795 und jene für die Kategorie „Familiennachzug syrischer Staatsangehörigen zu sonstigen Familienangehörigen“ auf 2.685.
Eine nachträgliche Übersicht über registrierte Personen auf Wartelisten zu einem spezifischen Stichtag in der Vergangenheit sei nicht möglich, schreibt die Bundesregierung.