30.06.2025 Inneres — Antwort — hib 270/2025

Zahl der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/256). Danach ordnete die Bundespolizei gemäß ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik im Zeitraum von 1. Januar bis 30. April 2025 insgesamt 12.481 Zurückweisungen an allen deutschen Grenzen an.

Wie die Bundesregierung auf die Frage nach der Zahl der Zurückweisungen und Zurückschiebungen ab Anfang Mai darlegt, kam es vom 1. bis einschließlich 25. Mai 2025 an den deutschen Landgrenzen nach vorläufigen Zahlen zu 2.660 Zurückweisungen und 129 „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. Davon entfielen 2.188 Zurückweisungen und 105 der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf den Zeitraum seit dem 7. Mai, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Dabei belief sich die Zahl der Fälle seit dem 7. Mai, in denen gegenüber der Bundespolizei ein Asylbegehren geäußert wurde, laut Vorlage auf 184.

Den Angaben zufolge erfolgen im Rahmen der seit September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen auf Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 „die Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des Paragrafen 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“. Dementsprechend könnten in diesem nunmehr gegebenen Rahmen Asylsuchende zurückgewiesen werden, führt die Bundesregierung ferner aus. Aus humanitären, völkerrechtlichen sowie Gründen der Verhältnismäßigkeit habe der Minister in seiner Weisungslage die Möglichkeit vorgesehen, bei vulnerablen Personen aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit von der Zurückweisung abzusehen.