02.07.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 275/2025

Teichwirtschaft und Binnenfischerei

Berlin: (hib/MIS) In den Bereichen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei hat der Bund keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen. Dafür seien die Länder ausschließlich zuständig, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/613) auf die Kleine Anfrage (21/257) der AfD-Fraktion, in der die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, zu erläutern, mit welchen Strategien und Maßnahmen das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen, erreicht werden soll.

In ihrer Antwort erklärt die Regierung dazu, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD binde die Parteien, die den Vertrag miteinander geschlossen hätten - die einzelnen Inhalte des Koalitionsvertrags seien aber gegebenenfalls auszulegen. Das gelte auch für die Aussage „Wir unterstützen Binnenfischerei und Teichwirtschaft“. Der Satz sei ist daher „programmatisch zu verstehen“. Bei Regelungsvorhaben auf EU- und Bundesebene werde die Bundesregierung die Interessen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei in besonderem Maße berücksichtigen und sich dabei eng mit den zuständigen Ländern abstimmen.