Gesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)“ (21/779) in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung ist für Freitag, den 11. Juli 2025 vorgesehen.
Mit dem Entwurf soll die einfachgesetzliche Grundlage für das in Artikel 143h des Grundgesetzes verankerte Sondervermögen geschaffen werden. Dieses Sondervermögen soll mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in jährlichen Teilbeträgen bis 2034 dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden.
Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind laut Entwurf für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen, etwa in die Verkehrs-, Energie-, Krankenhaus-, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Digitalisierung sowie in Forschung und Entwicklung. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird laut Entwurf jeweils dem Bundeshaushaltsplan beigefügt und gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.
Die im Grundgesetz vorgeschriebene Zusätzlichkeit der Investitionen wird in dem Gesetzentwurf präzisiert: Sie gilt als erfüllt, wenn die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen. Investitionen können dem Entwurf zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bewilligt werden. Die mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinskosten trägt der Bundeshaushalt. Die Rückzahlung der Kredite soll spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen.
Für Maßnahmen, die mit Mitteln des Sondervermögens finanziert werden, sieht der Gesetzentwurf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen vor. Damit sollen Wirkung und Zielerreichung der Investitionen überprüft werden.
Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf einen „erheblichen Investitionsbedarf“, der sich laut Studien auf „einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den kommenden zehn Jahren“ belaufe. Die Infrastruktur sei ein „maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und die mittelfristigen Wachstumsaussichten einer Volkswirtschaft wesentlich beeinflusst“. Mit dem Sondervermögen sollen die nötigen Investitionen mit „mittelfristiger Planungssicherheit“ umgesetzt werden. Zudem erhoffen sich die Fraktionen eine Stärkung des Wirtschaftswachstums, das „die belastenden Effekte höherer Schuldenstände mittelfristig überkompensieren“ könne.
Die hib-Meldung zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Entwurf des Bundeshaushalts 2025: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1098154