08.07.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 288/2025

Grüne wollen Obergrenze für Agrokraftstoffe senken

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (21/777) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vorgelegt, den der Bundestag gemäß Tagesordnung am Donnerstag ohne Debatte zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überweisen wird.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Nutzung von Agrargütern für die Agrarstoffproduktion zu reduzieren. Konkret sieht er vor, die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen, Roggen oder Mais für das Jahr 2026 auf 3,5 Prozent zu verringern und anschließend schrittweise bis 2030 auf 0,0 Prozent abzusenken, Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion sollen sofort beendet, Anreize für die Verwendung von abfallbasierten Reststoffen aufgrund ihrer „beschränkten Verfügbarkeit“ von 1,9 auf 1,7 Prozent reduziert werden.

Um Betrug mit Importen von „fälschlich als Altspeiseöl gekennzeichnetem Palmöl“ entgegenzuwirken, sind im Gesetzentwurf zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden in Form von Vor-Ort-Besuchen von Anlagen im Ausland vorgesehen. Bislang habe das Kontrollsystem „strukturelle Schwächen“, heißt es im Entwurf. Zum Beispiel dürften Behörden der EU-Mitgliedstaaten die Anlagen im Ausland „nicht einmal betreten“.

Agrokraftstoffe aus Nahrungs- oder Futterpflanzen führten zu Hunger und Umweltzerstörung, insbesondere wenn Regenwald dafür abgeholzt werde, schreiben die Abgeordneten. Agrokraftstoffe nützten dem Klima nicht, sondern verursachten „oft sogar mehr CO2 als Diesel“. Auch abfallbasierte Kraftstoffe seien nur eine „Scheinlösung“, weil es nur wenig davon gebe.

Seit 2015 verpflichte die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Kraftstoffes zu senken, unter anderem durch den Einsatz von Agrokraftstoffen, erklären die Abgeordneten im Entwurf.

Wegen ihrer umweltschädlichen Effekte und des hohen Flächenverbrauchs dürften bislang nur 4,4 Prozent Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die THG-Quote angerechnet werden. Trotz dieser Obergrenze würde jedoch heute allein in Deutschland der Ertrag von 800.000 Hektar zu Agrokraftstoffen verarbeitet, darunter Raps, Weizen, Roggen und Mais, die Menschen oder Tiere essen könnten.