Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen
Berlin: (hib/HAU) Warum die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der Klasse B „durch einen Erlass aus dem Jahr 2024 untersagt wurde“, möchte die AfD-Fraktion wissen. In ihrer Kleinen Anfrage (21/704) verweisen die Abgeordneten auf Presseberichte, wonach sich Familien, die mit acht oder mehr Kindern unterwegs sind, erheblichen praktischen und bürokratischen Hürden gegenübersähen - nicht zuletzt, dass es praktische Schwierigkeiten gebe, eine nun benötigte D1-Fahrerlaubnis zu erwerben.
Die AfD-Fraktion will nun von der Bundesregierung wissen, wie es bei der D1-Fahrerlaubnis zu Erleichterungen für den Erwerb durch Privatpersonen kommen kann. Gefragt wird zudem, ob sich die Regierung dafür einsetzt, „dass das aktuelle EU-Recht so geändert wird, dass die vorherige Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen für kinderreiche Familien wieder zulässig ist“.