09.07.2025 Verkehr — Antrag — hib 291/2025

AfD lehnt Fristverkürzung bei der HU für ältere Autos ab

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene jährliche Pflichtinspektion von Autos (Hauptuntersuchung - HU), die älter als zehn Jahre sind, ab. Der Bundestag solle rügen, dass der Vorschlag für die Richtlinie „zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen“, über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfüge und in nationale Hoheitsrechte eingreife, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/776), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die EU-Kommission zielt mit ihrem Richtlinienvorschlag unter anderem auf die Vision Zero ab. Ziel sei es, bis 2050 auf den Straßen der EU das Ziel „Vision Null Straßenverkehrstote“ zu erreichen und bis 2030 die Anzahl der Toten und Schwerverletzten um 50 Prozent zu senken.

Aus Sicht der Kommission sind ältere Fahrzeuge anfällig für häufigere Pannen. Auch hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt seien und einen höheren Anteil an hochemittierenden Fahrzeugen ausmachten. Wenngleich technische Defekte nur einen relativ geringen Anteil an den Unfallursachen ausmachten, könne die jährliche Inspektion älterer Autos einen signifikanten Unterschied machen, heißt es in der Begründung zu dem Vorschlag.

Diese Begründung hält aus Sicht der AfD einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. So habe die Verkehrsunfallforschung der Technischen Universität (TU) Dresden bereits in einer früheren Studie im Auftrag des ADAC nachgewiesen, dass eine Verkürzung der PTI-Fristen (Periodical Technical Inspection) auf ein Jahr „keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat“. Die Beibehaltung eines zweijährigen Turnus entspräche dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, heißt es.

Ebenfalls auf Ablehnung bei der AfD-Fraktion stoßen die angedachten neuen Emissionsprüfungen. Laut EU-Kommission geht es dabei um die Ermittlung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen, einschließlich manipulierter Fahrzeuge, durch Einsatz moderner Methoden zur Messung von ultrafeinen Partikeln und Stickoxiden (NOX). Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, enthalten die derzeitigen EU-Vorschriften zur Verkehrs- und Betriebssicherheit keine Bestimmungen zur Messung der NOX-Emissionen oder der Partikelzahl bei Neuwagen und zur Prüfung von Fahrzeugen auf defekte NOX-Nachbehandlungssysteme oder zur Prüfung von Partikelfiltern, „da der technische Aufwand hierfür zu aufwändig und kostenintensiv ist“. Die bisherigen Verfahren seien aber völlig ausreichend, denn eine Prüfung von Nachbehandlungssystemen und Partikelfiltern ist aus Sicht der AfD nur dann angezeigt, wenn die Messwerte einen Defekt der Systeme nahelegen. Dieses werde durch die derzeitigen Messmethoden erreicht.

Die AfD-Fraktion äußert in der Vorlage den Verdacht, dass die EU-Kommission ein gigantisches Stillegeprogramm für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, durch eine Erhöhung des Aufwands für Fahrzeughauptuntersuchungen mit dem Ziel initiiere, die Fahrzeugflotten zu verjüngen und zu elektrifizieren. Viele Menschen in der EU seien jedoch auch aus beruflichen Gründen auf ein privates Fahrzeug angewiesen, das häufig aus wirtschaftlichen Gründen kein neuwertiges Fahrzeug sein könne. „Durch die Vorschläge der EU-Kommission würden diese Menschen von der Teilhabe an der individuellen Mobilität ausgeschlossen und gleichsam materiell enteignet, denn mit der extremen Kostensteigerung für technische Hauptuntersuchungen dürften viele ältere Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und somit auch dem Gebrauchtwagenmarkt entzogen sein“, heißt es in dem Antrag.