Bundesrat will Änderung des Waffengesetzes
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes (21/893) vorgelegt, der den Einsatz von Nachtzielgeräten sowie die Montage von Lichtquellen an Waffen bei der Jagd ermöglichen soll. Danach dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins nach derzeitiger Rechtslage Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für jagdliche Zwecke verwenden. Rechtlich unproblematisch seien dabei „solche ohne Vorrichtung, die das Ziel beleuchten, etwa Wärmebild-Vorsatzgeräte“. Diese werden den Angaben zufolge an das Zielfernrohr montiert und bereits heute in der Jagd, insbesondere zur Bejagung von Schwarzwild im Rahmen der Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest, erfolgreich eingesetzt.
Nachtzielgeräte hingegen sind von dieser Erlaubnis laut Vorlage bislang nicht umfasst. „Sie werden eigenständig auf eine Waffe montiert (vergleichbar mit einem Zielfernrohr) und entsprechend justiert“, schreibt der Bundesrat weiter. Bei Dunkelheit ermöglichten eine präzise Schussabgabe.
Technisch besteht der Hauptunterschied zwischen Nachtzielgeräten und den bereits zugelassenen Vorsatz- und Aufsatzgeräten den Angaben zufolge darin, dass erstere aus „einem Guss“ gefertigt sind. Dies habe den Vorteil, dass eine mögliche Fehlerquelle beim An- und Abmontieren entfällt. „Der richtige Einsatz dieser Technik könnte also zu einer effizienteren und tierschutzgerechteren Jagd beitragen“, argumentiert der Bundesrat.
Wie in der Vorlage weiter ausgeführt wird, finden bereits jetzt in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen wie beispielsweise Taschenlampen insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild Anwendung. Allerdings sei es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Eine solche Montage jedoch „würde die Handhabung - und somit den sicheren Schuss und die tierschutzgerechte Erlegung - sehr erleichtern“.