6.948 Zurückweisungen an deutschen Landesgrenzen
Berlin: (hib/SCR) Seit Inkrafttreten einer Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025 sind bis zum 9. Juli insgesamt 6.948 Personen an den deutschen Land-binnengrenzen zurückgewiesen worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/923) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/768) hervor.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, äußerten 311 der Zurückgewiesenen zuvor ein Asylgesuch. 2.290 Personen wurden im Zeitraum vom 8. bis 31. Mai 2025 wegen fehlender Dokumente wie Pass oder Visum zurückgewiesen. In weiteren 400 Fällen lagen sonstige Gründe vor, etwa ein zu langer Aufenthalt, ein Einreiseverbot oder mangelnde Existenzmittel. 132 Personen seien bereits zuvor im laufenden Jahr von „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ betroffen gewesen, heißt es weiter.
Die Bundesregierung teilt mit, dass es keine statistische Erfassung von „vulnerablen Gruppen“ gebe. Laut Bundesregierung greift die Regelung der Weisung unter anderem nicht für Minderjährige, Schwangere sowie Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen, die unter die Kategorie „vulnerable Gruppen“ fallen. Eine entsprechende Zuordnung erfolge im Rahmen der Grenzkontrollen durch die zuständigen Beamten.
Bis zum 10. Juli 2025 sind laut Bundesregierung neun Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten gegen Zurückweisungen registriert worden. Drei Eilverfahren sind demnach zugunsten der Antragsteller ausgegangen, ein Eilverfahren eingestellt worden. Fünf Hauptsacheverfahren laufen noch.
Für den Zeitraum vom 16. September 2024, dem Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen, bis zum 31. März 2025 weist die Bundesregierung Kosten in Höhe von rund 50,9 Millionen Euro im Zusammenhang mit den Maßnahmen aus. Davon entfielen unter anderem 24,6 Millionen Euro auf Mehrarbeitsvergütungen sowie 14,8 Millionen Euro auf Hotelunterbringung und Verpflegung.