Grüne fragen nach Regeln für Regenbogenbeflaggung
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/932) nach den Hintergründen neuer Anwendungshinweise zur Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes mit der Regenbogenflagge. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat habe mit Schreiben vom 28. April 2025 festgelegt, dass die Regenbogenflagge künftig nur noch an einem einzigen Tag pro Kalenderjahr gehisst werden dürfe. Wörtlich heiße es: „Ist die Regenbogenflagge bereits zu einem Ereignis gesetzt worden, darf sie zu keinem weiteren Ereignis innerhalb desselben Kalenderjahres mehr gesetzt werden.“
Die Abgeordneten fragen unter anderem, wer die Hinweise im Ministerium veranlasst hat und ob die damalige Amtsinhaberin Nancy Faeser (SPD) darüber informiert war. Außerdem wollen sie wissen, ob der heutige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits vor seinem Amtsantritt am 6. Mai 2025 in die Erstellung der Hinweise involviert war. Weitere Fragen betreffen die Rechtsverbindlichkeit der Anwendungshinweise.