30.07.2025 Inneres — Antwort — hib 326/2025

6.912 Einreisen aufgrund humanitärer Aufnahmeprogramme

Berlin: (hib/SCR) Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 sind 6.912 Schutzberechtigte im Rahmen bestimmter humanitärer Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingereist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/986) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/815) hervor. Von den aufgenommenen Personen waren 3.385 männlich und 3.527 weiblich. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (3.116 Personen), Afghanistan (1.415), Sudan (664), Südsudan (514) Somalia (421) und die Demokratische Republik Kongo (291). Die Reisekosten wurden in allen Fällen vom Bund übernommen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren unter den aufgenommenen Personen 3.297 minderjährig. Davon entfielen 1.725 auf männliche und 1.572 auf weibliche Schutzberechtigte. Die Bundesregierung erklärt, die Altersfeststellung erfolge anhand von Geburtsurkunden, Familienbüchern oder anderen Identitätsdokumenten, soweit diese verfügbar seien.

Für das Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben des Bundes nach Regierungsangaben auf rund 45,1 Millionen Euro. Darin enthalten seien neben den Kosten für An- und Einreise auch Ausgaben für medizinische Versorgung, Dolmetscherleistungen, Zwischenunterbringung und Erstorientierungskurse. Für das erste Halbjahr 2025 lagen zum Stichtag 16. Juli 2025 noch keine abschließenden Abrechnungen vor.

Wie die Bundesregierung erläutert, erfolgten die Einreisen im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme nach Paragraf 23 Absatz 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes. Dazu zählen insbesondere das Humanitäre Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aus der Türkei, das Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige sowie Resettlement-Verfahren des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Weitere Einreisen erfolgten unter anderem aus Ägypten, Jordanien, Kenia, dem Libanon sowie über den UNHCR-Evakuierungsmechanismus aus Libyen über Niger und Ruanda. Auch sogenannte Unallocated Quotas und Aufnahmen afghanischer Staatsangehöriger aus Pakistan wurden berücksichtigt.