Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ganztagesbetreuung
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter während der Ferien eingereicht (21/1086). Ziel sei es, die Voraussetzungen zu schaffen, dass auch „niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII während der Schulferien den künftigen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter erfüllen“, heißt es in der Problem- und Zielbeschreibung.
Mit der Änderung solle den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit gegeben werden, bestehende und nachgefragte Ferienangebote weiterhin anzubieten und auszubauen, um den künftigen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem Jahr 2026 sicherzustellen. „Dennoch soll es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unbenommen bleiben, den Rechtsanspruch während der Ferienzeiten auch in Tageseinrichtungen zu erfüllen.“
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf weist die Bundesregierung darauf hin, „dass der Gesetzentwurf Elemente unberücksichtigt lässt, welche für eine qualitäts- und rechtssichere Ausgestaltung des Rechtsanspruchs essentiell sind“. So werde beispielsweise nicht auf die Trägerstruktur der Angebote der Jugendarbeit eingegangen. „Die Bundesregierung erachtet es als notwendig, diese auf öffentliche Träger und anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe einzugrenzen.“
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf der Gesetzentwurf „noch weiterer Präzisierung“. Das Bundesfamilienministerium werde „in Kürze einen Vorschlag unterbreiten“, denn auch im Koalitionsvertrag finde sich das Anliegen, „dass Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung herangezogen werden können und dass diese in ihrer Rolle gestärkt werden sollen“.