Wenig Details zum „Hasspostings“-Aktionstag
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung sind keine weitergehenden Details zu Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem „12. bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings“ am 25. Juni 2025 bekannt. In ihrer Antwort (21/1056) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/863) verweist sie darauf, dass es sich bei den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren um Maßnahmen der Länder handelt. Konkrete Inhalte einzelner Fälle seien ihr daher nicht bekannt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte den Aktionstag koordiniert.
Laut BKA wurden an dem Aktionstag mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung an, dass die Länder 143 strafbare Inhalte gemeldet hätten, von denen 96 dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) - rechts zugeordnet wurden. Weitere Fälle entfielen auf PMK - sonstige Zuordnung (30), PMK - religiöse Ideologie (8), PMK - links (7) und PMK - ausländische Ideologie (2).
Der Aktionstag diene laut Bundesregierung sowohl der Kriminalitätsbekämpfung als auch der „Entfaltung einer generalpräventiven Wirkung“. Die Maßnahmen sollten öffentlich sichtbar machen, „dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass Hasskriminalität auch im Internet strafrechtlich verfolgt wird“. Hausdurchsuchungen seien auf Grundlage der Strafprozessordnung zulässig, wenn ein Tatverdacht bestehe und Beweise zu erwarten seien.