06.08.2025
Inneres — Antwort — hib 335/2025
Abgleich biometrischer Lichtbilder zulässig
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat der Auffassung der Fraktion Die Linke widersprochen, wonach die in Paragraf 15b des Asylgesetzes enthaltende Regelung zum automatisierten Abgleich biometrischer Lichtbilder mit allgemein öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet nicht mit geltenden Recht vereinbar sei, weil zu diesem Abgleich in der EU nicht zugelassene Systeme mit künstlicher Intelligenz verwendet werden müssten. In einer Antwort (21/1077) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/878) heißt es, im Gesetzgebungsverfahren sei die Vereinbarkeit der Norm mit dem europäischen Recht geprüft worden. Bei der Entwicklung der praktischen Umsetzung des Abgleichs werde das europäische Recht ebenfalls beachtet.