08.08.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Unterrichtung — hib 338/2025

Digitale-Dienste-Gesetz: Beirat legt Jahresbericht vor

Berlin: (hib/LBR) Der Beirat bei der Koordinierungsstelle für digitale Dienste hat dem Deutschen Bundestag seinen Jahresbericht 2024/2025 vorgelegt. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Gremium (21/1050) gemäß § 21 Absatz 13 des Digitale-Dienste-Gesetzes hervor. Der Bericht dokumentiert unter anderem die bisherigen Arbeitsfelder, Herausforderungen und Empfehlungen zur Durchsetzung des Digital Services Act (DSA).

Das 16-köpfige Gremium, bestehend aus Mitgliedern aus der Wissenschaft, Vertretern aus der Wirtschaft sowie Vertretern der Zivilgesellschaft, hatte sich am 18. September 2024 in Bonn konstituiert und tagte mindestens vierteljährlich. In dem Bericht kritisiert der Beirat, dass die personelle Ausstattung der Koordinierungsstelle hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleibe. Die Zusammenarbeit im Gremium selbst sowie mit der Geschäftsstelle werde hingegen „positiv und konstruktiv“ bewertet.

Laut Unterrichtung befasste sich der Beirat unter anderem mit dem Zugang zu Forschungsdaten, dem Schutz Minderjähriger im Netz und der Rolle sogenannter „Trusted Flagger“. Auch die Beobachtung von Desinformation im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 sei ein zentrales Thema gewesen, geht aus der Unterrichtung hervor. Zur Vorbereitung der Wahl habe der Digital Services Coordinator (DSC) einen Stresstest mit Plattformbetreibern, der EU-Kommission, nationalen Behörden sowie Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt. Der Beirat sei daran beteiligt gewesen.

Im Bereich „Trusted Flagger“ habe sich der Beirat mit Kritik an der Zulassung einer ersten Meldestelle befasst und Vorschläge zur Verbesserung der Kommunikation unterbreitet. Zur Online-Sicherheit Minderjähriger habe das Gremium eine Handreichung veröffentlicht, die auf einem Austausch mit Landes- und Bundesbehörden beruhe.

International befasste sich der Beirat laut der Unterrichtung etwa mit Auswirkungen von US-amerikanischen Regelungen auf die DSA-Anwendung in der EU. Dabei sei es unter anderem um „Erkenntnisse aus der Praxis zur Einordnung gesetzgeberischer und administrativer Pläne und Verfügungen in den USA in den Gesamtkontext der DSA-Durchsetzung“ gegangen. Auch habe dies technische Möglichkeiten zur Steuerung des Zugangs zu bestimmten Funktionen und Inhalten im Internet wie zum Beispiel Geofencing oder Geoblocking umfasst. Dies solle dazu beitragen, ein Verständnis dafür zu entwickeln, „welche Maßnahmen auf Grundlage des DSA Auswirkungen auf US-amerikanische Nutzerinnen und Nutzer haben könnten“, schreibt der Beirat.

Im Hinblick auf künftige Forschungsschwerpunkte durch den DSC nennt der Bericht systemische Risiken großer Plattformen, potenzielle Wahlbeeinflussung und „Shadow Banning“ sowie die Rolle Künstlicher Intelligenz bei der DSA-Durchsetzung.