Compliance-Regeln für Mitglieder der Bundesregierung
Berlin: (hib/NKI) Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gab und gibt es keine speziellen Compliance-Regelungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister. Es gelten vielmehr die für die Mitglieder der Bundesregierung geltenden Regeln für Integrität und Korruptionsprävention. Zusätzlich gibt es Informations- und Beratungsdokumente für alle Beschäftigten und auch für die Leitung in Form von Leitfäden und Checklisten. Diese wurden 2023 erstellt und werden unverändert verwendet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1136) auf eine Kleine Anfrage (21/763) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich demnach aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG) wieder. Dies gelte nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) entsprechend für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, heißt es weiter.
Offenlegungspflichten sowie Pflichten zur Veräußerung von Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen oder vergleichbaren Vermögenswerten sieht das Bundesministergesetz (BMinG) laut Antwort hingegen nicht vor.
Die Fragesteller hatten den Wechsel von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) von „der Führungsetage eines Energiekonzerns ins Wirtschaftsministerium“ thematisiert.