11.08.2025 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 341/2025

Fragen zur „Mütterrente III“

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/1118) nach Einzelheiten zur geplanten „Mütterrente III“ im Rahmen des „Rentenpakets 2025“. In der Vorbemerkung heißt es, künftig sollten unabhängig vom Geburtsjahr für alle Kinder drei Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Für vor 1992 geborene Kinder solle ein Zuschlag von 0,5 Punkten vorgesehen sein. Während der Referentenentwurf einen Start im Jahr 2028 vorsehe, plane die Koalition den Zahlbeginn bereits 2027. Die Deutsche Rentenversicherung habe, so die Fraktion, angesichts von rund zehn Millionen betroffenen Versicherungskonten auf erheblichen Programmieraufwand hingewiesen und halte eine Auszahlung erst ab 2028 für realisierbar.

Zudem wird in der Anfrage die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen thematisiert, die 2023 bei vor 1992 geborenen Kindern Kosten von rund 20,3 Milliarden Euro verursacht hätten. Gefragt wird unter anderem nach der Entwicklung der Geburtenzahlen sowie der jährlichen Rentenausgaben für Kindererziehungszeiten seit 1992, dem Deckungsgrad der Bundeszuschüsse, den technischen Voraussetzungen für einen früheren Zahlbeginn, den Anrechnungsvorschriften auf die Grundsicherung sowie den Anerkennungsbedingungen für ausländische Berechtigte.