Amtsermittlungsgrundsatz im Asylverfahrensrecht
Berlin: (hib/STO) Um den „Amtsermittlungsgrundsatzes“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Asylverfahrensrecht geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1158). Darin schreibt die Fraktion, dass der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthaltene Satz „Aus dem 'Amtsermittlungsgrundsatz' muss im Asylrecht der 'Beibringungsgrundsatz' werden“ eine grundlegende Umstellung des bislang geltenden Verfahrensrechts im asylgerichtlichen Verfahren erwarten lasse.
Der Amtsermittlungsgrundsatz sei ein „zentrales rechtsstaatliches Prinzip“ und ermögliche Bürgern gegenüber staatlichen Stellen den „Ausgleich der im Ausgangspunkt ungleichen Machtpositionen“, führt die Fraktion weiter aus. Er verpflichte die Verwaltungsgerichte zur eigenständigen Sachverhaltsermittlung und trage damit zu einem effektiven Rechtsschutz für Kläger bei. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verwaltungsverfahren unterschieden sich damit grundlegend von der Zivilgerichtsbarkeit, in welcher der Beibringungsgrundsatz gelte, da sich im Grunde gleichstarke Parteien gegenüberstünden.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob es eine ungefähre Terminierung zur Umsetzung des Vorhabens im Koalitionsvertrag gibt, im Asylrecht den Amtsermittlungsgrundsatz zu ersetzen. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen Übergangs zum Beibringungsgrundsatz in Asylverfahren auf die wirksame Geltendmachung drohender Gefahren durch Schutzsuchende bewertet.