14.08.2025 Inneres — Antwort — hib 346/2025

Speicherung von Hinweisen auf psychische Gesundheit

Berlin: (hib/STO) Die Speicherung von personenengebundenen Hinweisen auf die psychische Gesundheit Betroffener im polizeilichen Verbundsystem Inpol ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/854). Danach ist Inpol-Z (Inpol-Zentral) eine beim Bundeskriminalamt betriebene Datenbank, die als zentrales Informationssystem der Polizeibehörden dient. Ein personengebundener Hinweis könne vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der Hinweis „zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Den Angaben zufolge ergab eine Auswertung mit Stand vom 15. Juli dieses Jahres in Inpol 16.043 Personendatensätze mit dem Hinweis „Psychische und Verhaltensstörung“, 417.229 Personendatensätze mit dem Hinweis „Betäubungsmittelkonsument“ und 3.810 Personendatensätze mit dem Hinweis „Freitodgefahr“. Die genannten Hinweise können laut Vorlage hinsichtlich einer Person kumulativ vorliegen.