Anforderungen an Verfassungstreuepflicht von Beamten
Berlin: (hib/STO) Inwieweit bei der Aufnahme in den Staatsdienst Solidaritätsbekundungen gegenüber verurteilten linksextremistischen Straftätern problematisch sein können, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1176) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1027) aus. Danach können solche Solidaritätsbekundungen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Beamter dann problematisch sein, wenn sie nicht mit der Verfassungstreuepflicht zu vereinbaren sind.
Wie die Bundesregierung schreibt, haben Beamte die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten inner- und außerdienstlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Verstöße könnten disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Entfernung aus dem Dienst begründen.
Ob ein Verhalten mit den Anforderungen an die Verfassungstreuepflicht unvereinbar ist, ist laut Bundesregierung stets im Einzelfall zu prüfen. Allein aufgrund einzelner Äußerungen, Bekundungen oder isolierter Verhaltensweisen eines Beamten liege in der Regel noch kein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Diese könnten jedoch Indiz für eine weitergehende, auch disziplinarrechtliche, Prüfung sein.
Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst des Bundes müssen Bewerber Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Ist das nicht der Fall, dürfe eine Einstellung nicht erfolgen. Der Dienstherr müsse hierzu eine Prognoseentscheidung treffen, bei der er einen Beurteilungsspielraum habe.