Bundesweite Erfassung von Unfällen unter Cannabis-Einfluss
Berlin: (hib/HAU) Seit dem Berichtsmonat Juli 2025 werden laut Bundesregierung Straßenverkehrsunfälle mit Personen- oder schwerwiegendem Sachschaden unter dem Einfluss von Cannabis erstmals bundesweit in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik gesondert erfasst. Zusätzlich hätten die Polizeibehörden der Länder ab diesem Zeitpunkt flächendeckend damit begonnen, den Grad des Cannabiskonsums - gemessen am THC-Wert - bei entsprechenden Verkehrsunfällen zu dokumentieren, heißt es in der Antwort der Regierung (21/1209) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1109). Damit diese erweiterten Informationen künftig auch in die amtliche Unfallstatistik einfließen können, befinde sich eine Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes derzeit in Vorbereitung, wird mitgeteilt.
Was den bestehenden Grenzwert von 3,5 ng Tetrahydrocannabinol (THC)/ml im Blutserum angeht, so wird in der Antwort darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) mit der Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beauftragt hat. „Die Evaluation erstreckt sich auch auf die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr“, schreibt die Bundesregierung. Die Ergebnisse der Evaluation seien abzuwarten. Gleiches gelte auch für die Frage des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr, der nach Paragraf 24a Absatz 2a in Verbindung mit Absatz 3 StVG „zu einer erhöhten Sanktionierung führt“.