25.08.2025 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 361/2025

Auskunft über Kosten der „Mütterrente“

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1298) auf eine Kleine Anfrage (21/1118) der AfD-Fraktion ihre Pläne zur Ausweitung der sogenannten Mütterrente, also der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Darüber hinaus erläutert sie in der Antwort die Verfahren der Bezuschussung der Rentenkasse durch den Bund.

Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung seien multifunktional, also nicht zweckgebunden, sondern dienten unterschiedlichen Funktionen. Dazu gehörten etwa die allgemeine Sicherungsfunktion für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung, aber auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen, schreibt die Regierung unter anderem. „Es ist daher weder möglich noch sachgerecht, einzelne Finanzierungsanteile der Bundeszuschüsse unmittelbar bestimmten Ausgaben der Rentenversicherung zuzuordnen. Ein 'Deckungsgrad der Bundeszuschüsse für die Rentenausgaben für Kindererziehungszeiten' lässt sich daher nicht bestimmen“, heißt es in der Antwort weiter.