26.08.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 366/2025

Zukunft der Krabben- und Plattfischfischerei

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Kapazitätsanpassungsmaßnahme in der Nordsee mit dem Schwerpunkt Krabben- und Plattfischfischerei vor. Ziel sei es, eine begrenzte Anzahl von Plattfischfahrzeugen und rund 30 Prozent der Krabbenkutter endgültig stillzulegen und den Eignerinnen und Eignern einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen. Das geht aus der Regierungsantwort (21/1318) auf die Kleine Anfrage (21/1156) zur zukünftigen „Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei“ hervor.

Zur Begründung verweist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in seinem Antwortschreiben auf sinkende Fangmöglichkeiten, sich verändernde Ökosysteme und die Konkurrenz um Flächen durch den Ausbau der Offshore-Windenergie sowie die zunehmenden Fischereibeschränkungen in Schutzgebieten, die die Branche belasten. Es sei geplant, die Maßnahme über drei Jahre zu strecken, um eine schrittweise Anpassung der Strukturen zu ermöglichen. Die wesentlichen Antragsvoraussetzungen ergäben sich aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1139 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Für diese Maßnahme hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro aus der Fischereikomponente des § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) freigegeben. Es sei geplant, hiervon bis zu fünf Millionen Euro für die Plattfischfischerei und rund 15 Millionen Euro für die Krabbenfischerei einzusetzen. Der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie sei mit den betroffenen Ländern sowie dem Sektor abgestimmt, teilt die Regierung mit. Derzeit werde die Notifizierung der Maßnahme bei der Europäischen Kommission vorbereitet. Es werde damit gerechnet, dass die Richtlinie im Falle der Genehmigung durch die Europäische Kommission noch im Jahr 2025 in Kraft treten könne. Über weitere Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung auch in anderen Flottensegmenten sei noch keine Entscheidung getroffen worden.