02.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 374/2025

Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern“ (21/1394) vorgelegt. Danach besteht bei „Fällen von Kindesentführungen, bei denen es (noch) nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist“, eine gesetzliche Lücke in Bezug auf einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern. Daher hat der Gesetzentwurf laut Begründung „in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen“.

Der Entwurf sieht den Angaben zufolge zunächst die Erweiterung des Straftatbestandes im Paragrafen 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor, wonach dann das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden sollen. Die Neufassung der Vorschrift enthält laut Vorlage im Übrigen „Qualifikationen für Fälle gesteigerten Unrechts“. Daneben soll unter anderem eine Ergänzung in der Strafprozessordnung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird.

Die Bundesregierung erachtet die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung als nicht erforderlich, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die effektive strafrechtliche Verfolgung von Kindesentführungen sei auch aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.