02.09.2025 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 378/2025

Zukunft des „Fonds Sexueller Kindesmissbrauch“

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten. Das betont die Regierung in einer Antwort (21/1402) auf eine Kleine Anfrage (21/1224) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist der Umstand, dass der „Fonds Sexueller Missbrauch“ im März 2025 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingestellt worden war. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte jedoch in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, den Fonds weiterführen zu wollen. „Derzeit prüft das BMBFSFJ die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen“, heißt es dazu in der Antwort.

Daraus geht weiter hervor, dass es bereits mehrere Treffen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) mit dem Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gegeben hat.

Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 seien für Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend im familiären Bereich 53,2 Millionen Euro vorgesehen, führt die Regierung weiter aus. Die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel würden nicht ausreichen, um alle - den Voraussetzungen voraussichtlich entsprechenden - eingereichten Anträge zu bewilligen. Im Juni 2025 sei daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen worden. „Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren.“ Die Regierung weist ferner darauf hin, dass es sich bei den gewährten Hilfen um Billigkeitsleistungen nach Paragraf 53 der Bundeshaushaltsordnung handele, auf die kein Rechtsanspruch bestehe. „Auch nach der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Richtlinie unterliegt die Gewährung der Leistungen ausdrücklich dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“, schreibt die Regierung.