05.09.2025 Haushalt — Ausschuss — hib 388/2025

Haushalt 2025: 5,89 Milliarden Euro für das Auswärtige Amt

Berlin: (hib/VOM) Das Auswärtige Amt kann in diesem Jahr 5,89 Milliarden Euro ausgeben, das sind 71,55 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag. Die Einnahmen im Etat von Außenminister Johann David Wadephul (CDU) sollen sich auf 67,82 Millionen Euro belaufen. Die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre wurden von 2,31 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf 2,44 Milliarden Euro aufgestockt.

Der Ausschuss hatte den Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) am 31. Juli erstmals beraten ohne Änderungen vorzunehmen. In der Bereinigungssitzung wurde der Beitrag an die Vereinten Nationen um 73,9 Millionen Euro auf 606,91 Millionen Euro gekürzt. Die Beiträge an internationale Organisationen und Einrichtungen verringern sich um 1,78 Millionen Euro auf 267,14 Millionen Euro. Der Regierungsansatz für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland wurde hingegen auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD um zwei Millionen Euro auf 1,05 Milliarden Euro aufgestockt.

Darüber hinaus hatte die Koalition zwei Millionen Euro mehr und damit insgesamt 21,5 Millionen Euro für die Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland, von Gräbern der aufgrund von NS-Verfolgung ausgewanderten und im Ausland verstorbenen Personen sowie für die Jugendbegegnung und für Gedenkarbeit beantragt. Einen Zuschlag von 440.000 Euro bewilligte der Ausschuss für internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen im In- und Ausland, sodass dafür nun 15,23 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Abgeordneten forderten das Auswärtige Amt auf, dem Ausschuss bis 1. Oktober 2025 zu berichten, welche künftigen Reformpläne hinsichtlich des Goethe-Instituts über den bereits begonnenen Reformprozess hinaus angestellt werden. Der Bericht soll über die externe Evaluierung hinausgehen und auf Strukturkosten, Personalbedarf, Liegenschaften und sonstige Transformationsbereiche eingehen sowie einen vorläufigen Zeit-, Maßnahmen- und Finanzierungsplan beinhalten.

In einem weiteren Bericht soll das Auswärtige Amt bis 1. Oktober 2025 die laufenden und künftigen Maßnahmen und Bedarfe zur Beschleunigung des Visumverfahrens darlegen. Dabei sollen die Digitalisierung des Verfahrens zur Beantragung von nationalen und Schengen-Visa durch den möglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und durch die Zentralisierung der Antragsbearbeitung beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel berücksichtigt werden. Auch die Planungen für eine digitale Work and Stay Agentur zur Anwerbung und Begleitung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sollen in diesen Bericht einfließen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1097826

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103500