Haushalt 2025: Änderungen im Einzelplan 60
Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss hat im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Haushalts 2025 bei den Ausgaben 531 Millionen Euro weniger veranschlagt als im Regierungsentwurf (21/500) angesetzt waren. Insgesamt sind dort nun Ausgaben in Höhe von 46,76 Milliarden Euro vorgesehen. Die angesetzten Einnahmen wurden um 458,78 Millionen Euro auf 394,9 Milliarden Euro reduziert.
Die Haushälter kürzten im Vergleich zum Regierungsentwurf die Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020“ (um 270 auf 845 Millionen Euro), „Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups“ (um 140 auf 78 Millionen Euro) und „Ausgabemittel zur Restedeckung“ (um 106 auf 294 Millionen Euro). Gekürzt um 15 auf fünf Millionen Euro wurde auch der Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland“ .
Erhöht um zwei Millionen auf 249,9 Millionen Euro wurden im Kapitel 6092 (Klima- und Transformationsfonds, KTF) die Mittel für den Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“). Eine Reduzierung um diesen Betrag erfuhr die Zuführung zur Rücklage.
800.000 Euro mehr als ursprünglich angesetzt stehen nun für die Wohneigentumsförderung für Familien bereit. Dies ging zulasten des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment und dem Titel „Gewerbe zu Wohnen“. Für Investitionen in die Sport-Infrastruktur (Titelgruppe 8) stehen nun fünf Millionen Euro bereit, hier waren im Regierungsentwurf keine Mittel angesetzt. 5,4 Millionen Euro weniger und damit nun 829,6 Millionen Euro sind für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte angesetzt.
Als Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 60 haben die Haushaltspolitiker nun final 16,7 Milliarden Euro angesetzt, sechs Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.
Bei den Einnahmen sind nun 458,8 Millionen Euro weniger veranschlagt. Dies ergibt sich primär aus einer um 715 Millionen Euro erhöhten Globalen Mindereinnahme, die nun mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt ist. 2024 lag diese bei zwei Milliarden Euro (Soll-Wert).
Zugleich sollen die vermischten Einnahmen um 247 Millionen Euro steigen. Der neue Betrag lautet nun 632 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einer höheren Umsatzsteuererstattung im Zusammenhang mit der Anlegung und Auslösung von Gasreserven.
Mit einem Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Monitoring-Bericht vorzulegen zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, erstmalig am 1. September 2026.
Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf die bis zu einer Milliarde Euro schwere Titelgruppe „Sport“ im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Hier soll es eine Änderung des Haushaltsgesetzes geben, „durch die Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften zielgerichteter und effizienter bewirtschaftet werden können“. Vorgesehen ist nun ein Haushaltsvermerk, der den Zuwendungstitel als Selbstbewirtschaftungsmittel bezeichnet.