Rechtliche Verfahren im Bereich des Verkehrsministeriums
Berlin: (hib/HAU) Über rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1459) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1305). Den Angaben zufolge waren im ersten Quartal 2025 30 Verfahren und im zweiten Quartal 2025 28 Verfahren bei Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig, in denen das BMV den Bund als Beklagten beziehungsweise Antragsgegner vertritt.
Bei Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit seien sowohl im ersten Quartal 2025 als auch im zweiten Quartal 2025 sechs Verfahren anhängig gewesen, in denen das BMV den Bund als Beklagten vertritt. Zudem seien im ersten Quartal 2025 ein Verfahren und im zweiten Quartal 2025 zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig gewesen, in denen das BMV für die Bundesregierung beteiligt ist.
Zu den Anwaltskosten heißt es in der Vorlage: „Im ersten und zweiten Quartal 2025 erhielten sieben Rechtsanwaltskanzleien ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar für die Prozessvertretung.“ In dem betreffenden Zeitraum seien aus dem Gerichtskostentitel für Rechtsstreitigkeiten des BMV Ausgaben in Höhe von rund 660.000 Euro getätigt worden. Im gleichen Zeitraum hätten neun Rechtsanwaltskanzleien ein von der gesetzlichen Vergütung abweichendes Honorar für die Beratung ohne Prozessvertretung in Höhe von rund 750.000 Euro erhalten.
Strafanträge oder Strafanzeigen seien durch den Bundesverkehrsminister in dem Zeitraum nicht gestellt worden, heißt es weiter. „Es wurden im ersten und zweiten Quartal 2025 durch Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag des BMV keine Strafanträge gestellt oder Strafanzeigen erstattet“, schreibt die Regierung.