08.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 393/2025

Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen

Berlin: (hib/CHE) Die Anzahl der in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bewilligten Ersuchen ausländischer Behörden um Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen gemäß dem Rahmenbeschluss des Europäischen Rates wird statistisch nicht erfasst. Es gehen zwar regelmäßig Mitteilungen über die Anerkennung der Geldsanktion aus dem Ausland ein. Diese werden aber statistisch nicht erfasst, weil diese für das Verfahren - im Gegensatz zu den Erledigungsgründen wie Ablehnung, Rücknahme oder Zahlung - nicht relevant sind. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1443) auf eine Kleine Anfrage (21/1255) der AfD-Fraktion.