08.09.2025
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 393/2025
Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen
Berlin: (hib/CHE) Die Anzahl der in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bewilligten Ersuchen ausländischer Behörden um Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen gemäß dem Rahmenbeschluss des Europäischen Rates wird statistisch nicht erfasst. Es gehen zwar regelmäßig Mitteilungen über die Anerkennung der Geldsanktion aus dem Ausland ein. Diese werden aber statistisch nicht erfasst, weil diese für das Verfahren - im Gegensatz zu den Erledigungsgründen wie Ablehnung, Rücknahme oder Zahlung - nicht relevant sind. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/1443) auf eine Kleine Anfrage (21/1255) der AfD-Fraktion.