Tätigkeit des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Berlin: (hib/MIS) Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der 20. Wahlperiode erstellten Gesetzentwürfe, die in den Bundestag eingebracht wurden, sind öffentlich und können den Bundestagsdrucksachen entnommen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1359) auf eine Kleine Anfrage (21/105) der Fraktion der AfD, die sich nach „Tätigkeiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft“ erkundigt hatte.
Unter anderem hatten die AfD-Abgeordneten nach Gesetzentwürfen in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, nach Verordnungen, nach öffentlichen oder internen Veranstaltungen erkundigt. In ihrem Antwortschreiben erklärt die Regierung dazu unter anderem, dass Details und Stand des jeweiligen Gesetzgebungsverfahren über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages recherchiert werden könnten. „Das Parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen eventuellen Informationsvorsprung der Regierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Ein solches Ungleichgewicht ist bei öffentlich verfügbaren Informationen nicht gegeben. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen.“