08.09.2025
Inneres — Antwort — hib 396/2025
Vom Bundesinnenministerium gestellte Strafanträge
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der vom Bundesinnenministerium beziehungsweise dem zuständigen Ressortchef im zweiten Quartal 2025 gestellten Strafanträge ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/1463) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1304). Danach beläuft sich die Zahl dieser Strafanträge auf 30, von denen „einer nach Amtsantritt der neuen Hausleitung im Mai 2025“ erfolgte. „Die Delikte, wegen derer Strafanträge gestellt werden, werden nicht erhoben und dokumentiert“, heißt es in der Antwort weiter.