09.09.2025 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 397/2025

Gesetz zum Wegfall der Gasspeicherumlage

Berlin: (hib/NKI) Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Die Bundesregierung will mit dem „Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496) die Gasspeicherumlage abschaffen. Der Bundestag wird am Donnerstag erstmalig über den Entwurf debattieren.

Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen - einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus.

Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig sei.