11.09.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 417/2025

AfD gegen Artikelgesetze ohne Sachzusammenhang

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion tritt in einem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (21/1561) dafür ein, heterogene Artikelgesetzes (sogenannte Omnibusgesetze) auszuschließen und damit für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung zu sorgen. Ihr Antrag wird am Freitag im Plenum beraten.

Artikelgesetze sind Gesetze, die in Artikel gegliedert sind, wobei jeder Artikel ein anderes Gesetz ändert. Wenn es um Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages geht, sollen nach dem Willen der Fraktion mehrere solche Stammgesetze in einem Artikelgesetz nur dann geändert werden können, wenn dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Zwischen den einzelnen Gesetzen solle in diesem Fall ein Sachzusammenhang bestehen müssen.

Zur Begründung heißt es, Artikelgesetze, die Rechtsmaterien ohne integrierenden Zweck zusammenführen, ließen auf ein willkürliches Vorgehen des Gesetzgebers schließen, da völlig unterschiedliche Rechtsbereiche materiell zusammenhanglos zu einer gesetzestechnischen Einheit verbunden würden. Ein Zusammenhang liege dann nicht vor, wenn die Zuständigkeit für die Artikel des Gesetzes in unterschiedlichen Ausschüssen liegen. „Intransparenz wird hier offensichtlich zugunsten von rechtspolitischen Erwägungen und parlamentarisch bedingten Gründen wie Zeitdruck in Kauf genommen“, schreiben die Abgeordneten.