11.09.2025 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 418/2025

AfD will Beratungsfrist für Gesetzentwürfe verlängern

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will in der Geschäftsordnung des Bundestages Beratungsfristen bei Gesetzentwürfen ändern. Ihr Antrag (21/1556) soll am Freitag im Plenum beraten werden.

Konkret fordert die Fraktion, dass die zweite Beratung von Gesetzentwürfen am dritten Tag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts beginnt. Früher soll sie nur beginnen, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von fünf Prozent aller Abgeordneten zwei Drittel der in der Sitzung anwesenden Abgeordneten dies beschließen. Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die nach Artikel 81 des Grundgesetzes für dringlich erklärt worden sind, soll die Fristverkürzung mit der Mehrheit aller Abgeordneten beschlossen werden können. Derzeit beginnt die zweite Beratung in der Regel am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung und des Ausschussberichts.

Zugleich sollen in Ausschüssen Änderungsanträge der Bundesregierung zu der Vorlage, für die der Ausschuss eine Beschlussempfehlung abgibt, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mindestens drei volle Tage vorher als Ausschussdrucksache verteilt worden sind. Von dieser Frist soll im Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder abgewichen werden können. Nach Ablauf dieser Frist sollen nur noch solche Änderungsanträge zulässig sein, die sich auf die erstgenannten Änderungsanträge beziehen. Wenn „chaotische Eilverfahren“ zum Regelfall werden, heißt es zur Begründung, blieben Fehler nicht aus.