AfD will Änderungen bei Kanzlerwahl und Misstrauensanträgen
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will das Verfahren der Wahl des Bundeskanzlers dahingehend ändern, dass Wahlvorschläge zum zweiten und dritten Wahlgang von einem Viertel aller Abgeordneten oder von einer Fraktion unterzeichnet werden müssen. Dazu hat sie einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (21/1557) eingebracht, der am Freitag im Plenum beraten wird. Derzeit können nur solche Fraktionen einen Wahlvorschlag einreichen, die mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen.
Darüber hinaus verlangt die Fraktion, dass ein Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler von einem Viertel aller Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet werden muss. Auch hier muss derzeit die antragstellende Fraktion mindestens ein Viertel aller Abgeordneten umfassen.
Die Fraktion argumentiert, bei Weitergeltung der jetzigen Regelung wäre lediglich die Unionsfraktion dazu ermächtigt, weil sie als einzige Fraktion von mehr als einem Viertel aller Abgeordneten gebildet wird. Für das Wahlvolk würden durch verschiedene Wahlvorschläge der jeweiligen Fraktionen die politischen Alternativen erkennbarer, schreiben die Abgeordneten.