Linke will „Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ im Grundgesetz
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und eine im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. In einem Antrag (21/1594) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“.
Weiter schreiben die Abgeordneten, die „ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel“ hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung.
Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“.