24.09.2025 Verkehr — Antrag — hib 442/2025

Abgeordnete in Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen

Berlin: (hib/HAU) Bundestagsabgeordnete sollten aus Sicht der AfD-Fraktion nicht gleichzeitig Mitglied in Aufsichtsräten bundeseigener Unternehmen sein dürfen. Darauf zielt ein von der Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen“ (21/1754) ab, der am Donnerstag durch den Bundestag ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden soll.

Gewählte Abgeordnete des Bundestags seien einzig ihrem Gewissen unterworfen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag. Mitglieder von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs seien jedoch keinesfalls einzig ihrem Gewissen unterworfen, sondern den Bestimmungen des Aktiengesetzes beziehungsweise des GmbH-Gesetzes. Sie seien zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft oder GmbH verpflichtet.

Dies kann aus Sicht der AfD-Fraktion dazu führen, „dass Mitglieder des Bundestags ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen können“. Da ihnen als Mitglieder eines Aufsichtsrats de jure alle relevanten Vorgänge bekannt sein müssten, dürften sie sich in der parlamentarischen Arbeit zu den die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahngesellschaft) betreffenden Themen nicht mehr einlassen, weil sie sich geschäftsschädigend verhalten könnten.

Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in einem Organ einer in Bundesbesitz stehenden Gesellschaft könne zu einer möglichen Fallkonstellation führen, „dass Aufsichtsratsmitglieder schon deshalb eine parlamentarische Aufklärung und Kontrolle zu verhindern versuchen könnten, weil sie aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegen sich selbst als Organe der Gesellschaft vorgehen wollen und können“, heißt es in der Vorlage.

Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt wurden und keine Abgeordnetenmandate innehaben, solle eine derartige Regelung nicht betreffen. Ein starkes Engagement von Finanz- und Verkehrsministerium über deren beamtete Staatssekretäre in den Aufsichtsräten von DB AG und Autobahngesellschaft „bleibt erwünscht“, schreibt die AfD-Fraktion.