Keine GKV-Kostenübernahme bei Sportattesten für Kinder
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich gegen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Sporttauglichkeitsuntersuchungen aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie denen der AfD-Fraktion eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung nach einer solchen Kostenübernahme abzuschließen.
Damit Kinder Sport in Sportverbänden ausüben dürfen, benötigten sie ein ärztliches Attest, dass sie aus gesundheitlicher Sicht in der Lage sind, diesen Sport auszuüben, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 172835). Die Arztkosten hierfür würden jedoch nicht durch die Krankenkassen übernommen. Klar ist aus Sicht des Petenten, dass Sport die Gesundheit fördert. Insofern sei die Übernahme der Kosten für ein ärztliches Attest für Kinder, die gerne Sport treiben wollten, eine gute Investition für die Krankenkassen, um späteren Gesundheitsschäden vorzubeugen.
Die Förderung sportlicher Aktivitäten hält auch der Petitionsausschuss ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung für ein wichtiges Anliegen, „gerade auch wenn es um Kinder geht“. Zugleich wird darauf verwiesen, dass GKV-Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlung hätten, „soweit diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankenbeschwerden zu lindern“. Die Leistungen der GKV müssten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürften das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. „Sporttauglichkeitsuntersuchungen fallen nach dieser Definition nicht in den eigentlichen Zuständigkeitsbereich der GKV, da hier keine Krankenbehandlung vorliegt“, schreibt der Ausschuss. Die vertragsärztliche Versorgung wiederum umfasse keine Leistungen, „für welche die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt“.
Gleichwohl, so heißt es weiter, unterstützten die Krankenkassen mit ihren Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Maßnahmen zur Förderung der Bewegung von Kindern, insbesondere in den Lebenswelten der Kinder wie Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Gemeinden. In diesem Rahmen würden, auch in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Bewegung erbracht. Die Leistungen sollten insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen sowie kind- und jugendspezifische Belange berücksichtigen.
Nach Einschätzung des Petitionsausschusses vermitteln die Krankenkassen ihren Versicherten daher im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten bereits „qualitätsgesicherte Angebote zur individuellen Prävention“ in ihrer Nähe mit dem Ziel der Reduzierung von Bewegungsmangel und Stärkung der Bewegungsförderung durch gesundheitssportliche Aktivitäten. Auch bezuschussten sie deren Inanspruchnahme unter bestimmten Voraussetzungen. Eine gesetzliche Änderung hält der Ausschuss vor diesem Hintergrund für nicht angezeigt.