29.09.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 449/2025

Linke will „Schwarzfahren“ entkriminalisieren

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke hat einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) vorgelegt. Mit der Vorlage soll der Paragraf 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“.

Die Abgeordneten argumentieren weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollen laut Entwurf entfallen.